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   OLG Frankfurt, 18.02.1970 - 2 Ss 631/69   

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OLG Frankfurt, 18.02.1970 - 2 Ss 631/69 (https://dejure.org/1970,2228)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.1970 - 2 Ss 631/69 (https://dejure.org/1970,2228)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 1970 - 2 Ss 631/69 (https://dejure.org/1970,2228)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 956
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15

    Diebstahl von Bekleidung

    Da die spezialpräventive Wirkung kurzer Freiheitsstrafen vom Gesetzgeber für den Regelfall gerade verneint wird, bedarf es einer besonders sorgfältigen Gesamtwürdigung und Begründung, wenn im Einzelfall nach Meinung des Tatrichters gleichwohl eine andere strafrechtliche Reaktion als eine kurzzeitige Freiheitsstrafe nicht ausreicht (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW 1970, 956 [957]).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Da die spezialpräventive Wirkung kurzer Freiheitsstrafen vom Gesetzgeber für den Regelfall gerade verneint wird, bedarf es einer besonders sorgfältigen Gesamtwürdigung und Begründung, wenn im Einzelfall nach Meinung des Tatrichters gleichwohl eine andere strafrechtliche Reaktion als eine kurzzeitige Freiheitsstrafe nicht ausreicht (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW 1970, 956 [957]).
  • OLG Dresden, 02.05.2002 - 2 Ss 167/02

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe; Freiheitsstrafe von

    Da die spezialpräventive Wirkung kurzer Freiheitsstrafen vom Gesetzgeber für den Regelfall gerade verneint wird, bedarf es einer besonders sorgfältigen Gesamtwürdigung und Begründung, wenn im Einzelfall nach Meinung des Tatrichters gleichwohl eine andere strafrechtliche Reaktion als eine kurzzeitige Freiheitsstrafe nicht ausreicht (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1970, 956 [957]).

    Der Senat weist darauf hin, dass im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 47 Abs. 1 StPO in der Regel auch zu untersuchen ist, ob eine (eventuell empfindliche) Geldstrafe den Angeklagten genügend beeindrucken kann, um ihn nicht wieder rückfällig werden zu lassen (vgl. OLG Hamm MDR 1970, 779; OLG Frankfurt NJW 1970, 956 [957]) .

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